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   AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93   

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AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93 (https://dejure.org/1994,9482)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16.02.1994 - 14 C 9203/93 (https://dejure.org/1994,9482)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 14 C 9203/93 (https://dejure.org/1994,9482)
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    BGB § 134 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Unter die Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit fällt jede Tätigkeit, die auf die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1989, 2125 ; OLG Karlsruhe AnwB1 1985, 323), und zwar ohne Rücksicht auf die Schwierigkeit der zu besorgenden Rechtsangelegenheit (BGH NJW 1987, 3003 und 3005).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt, wie hier, unabhängig von der konkreten Ausformung der vertraglichen Beziehungen zu dem Auftraggeber des Rechtsbesorgers, nach den tatsächlichen Umständen des Falles lediglich als Erfüllungsgehilfe des Rechtsbesorgers anzusehen ist (BGH NJW 1987, 3003 ; BGH NJW 1988, 561 ; BayObLG NJW 1991, 1190 ).

  • BayObLG, 20.11.1990 - 3 ObOWi 133/90

    Vermögensberatungsfirma; Schulden; Kunden; Regulierung

    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt, wie hier, unabhängig von der konkreten Ausformung der vertraglichen Beziehungen zu dem Auftraggeber des Rechtsbesorgers, nach den tatsächlichen Umständen des Falles lediglich als Erfüllungsgehilfe des Rechtsbesorgers anzusehen ist (BGH NJW 1987, 3003 ; BGH NJW 1988, 561 ; BayObLG NJW 1991, 1190 ).
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Geschäftsmäßig handelt, wer beabsichtigt, die Tätigkeit in gleicher Weise zu wiederholen um sie dadurch zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen, unabhängig davon, ob diese Absicht tatsächlich durchführbar ist (vgl. BGH NJW 1986, 1050 ; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz , 2. Aufl., Art. 1 § 1 RBerG , Rn 41, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.06.1988 - 11 W 35/88
    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Denn wird die Klage mangels Vollmacht als unzulässig abgewiesen, so trägt die Kosten derjenige, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlaßt hat (BGH NJW-RR 1986, 1253;. OLG Köln NJW-RR 1990, 767 ; Thomas-Putzo, 18. Aufl., § 89 Rn 11; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 89 Rn 11, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 113/79

    Einlegung der Revision durch einen dazu nicht mandatierten Rechtsanwalt -

    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Dies ist, wie hier, meistens der vollmachtlose Vertreter selbst (vgl. BGH NJW 1983, 883, 884).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt, wie hier, unabhängig von der konkreten Ausformung der vertraglichen Beziehungen zu dem Auftraggeber des Rechtsbesorgers, nach den tatsächlichen Umständen des Falles lediglich als Erfüllungsgehilfe des Rechtsbesorgers anzusehen ist (BGH NJW 1987, 3003 ; BGH NJW 1988, 561 ; BayObLG NJW 1991, 1190 ).
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Unter die Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit fällt jede Tätigkeit, die auf die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1989, 2125 ; OLG Karlsruhe AnwB1 1985, 323), und zwar ohne Rücksicht auf die Schwierigkeit der zu besorgenden Rechtsangelegenheit (BGH NJW 1987, 3003 und 3005).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    In dem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz liegt zugleich ein Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs, § 1 UWG (BGH NJW 1956, 749; BGH NJW 1967, 1558).
  • LG Köln, 03.05.1972 - 70 O 190/71
    Auszug aus AG Leipzig, 16.02.1994 - 14 C 9203/93
    Eine Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren ist wirkungslos, wenn der Vertreter durch diese Tätigkeit mittelbar oder unmittelbar, gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt (vgl. LG Köln, VersR 1973, 831, 832, unter Hinweis auf OLG Stuttgart, AnwB1 1964, 144).
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